„Aktive Teilhabe junger Menschen ist beste Schule für Demokratie“

Veröffentlicht am 12.04.2013 in Landespolitik

Der Stuttgarter Landtag hat gestern die Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg auf 16 Jahre beschlossen. „Die SPD nimmt Jugendliche und ihre Anliegen und Interessen ernst“, erklärte dazu der Rastatter SPD-Kreisvorsitzende Jonas Weber. „Deshalb hat die Landesregierung jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich Jugendliche auch stärker beteiligen können. Dies wird auch in unserer Region Politik positiv beeinflussen.“

Die weitere Politisierung junger Menschen sei „Chance und Notwendigkeit zugleich“, sagte Weber. Deshalb würden junge Menschen auf Initiative von SPD-Innenminister Reinhold Gall nun frühzeitiger in demokratische Diskussions- und Entscheidungsprozess eingebunden. „Die kommunale Ebene ist dafür der beste Platz, weil die Jugendlichen gerade auch hier in unserer Region unmittelbar die Auswirkungen ihres Engagements erfahren können“, so der SPD-Kreisrat „Die Ideen und Wünsche junger Menschen können nur durch aktive Teilhabe politische Durchsetzung finden.“ Als jüngster Kreisrat bedeutet diese Teilhabe Weber viel. „Bei Diskussionen in Schulen erlebe ich immer wieder, wie gut informiert und engagiert unserer jungen Menschen sind. Deshalb ist es nur richtig Ihnen auch eine eigene Wahlentscheidung zu ermöglichen.“

Der Rastatter Abgeordnete Ernst Kopp weiß aus eigener Erfahrung wie wichtig junges Engagement vor Ort ist. In vielen Begegnungen in seiner kommunalen Praxis wird ihm dies immer wieder deutlich. „Aktive Teilhabe junger Menschen ist beste Schule für Demokratie“ so der Rastatter Sozialdemokrat Ernst Kopp. „Es gilt das Zitat von Friedrich Ebert: ˋDemokratie braucht Demokratenˊ. Ihre Befähigung dafür erlernen Sie nur über Beteiligung.“

Durch eine Änderung des Kommunalwahlrechts erhalten junge Menschen mit Vollendung des 16. Lebensjahres nunmehr das Bürgerrecht in der Gemeinde. Dieses beinhaltet insbesondere das aktive Wahlrecht bei Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen. Darüber hinaus können 16jährige jetzt auch an Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Bürgerversammlungen mitwirken.